Die Kaiserslauterer Tafel e.V. ist vom Finanzamt Kaiserslautern als
gemeinnützige Organisation nach §§ 52 ff
AO anerkannt. Begünstigter Zweck: Förderung mildtätiger Zwecke durch Ausgabe von Lebensmitteln an Bedürftige.
Einzelspenden können bis 300,00 Euro ohne Spendenbescheinigung beim Finanzamt
geltend gemacht werden. Als Nachweis
reicht grundsätzlich eine Buchungsbestätigung der Bank (detaillierte
Bankbestätigung beim Online-Banking) oder eine Kopie des Kontoauszugs.
Bei Beträgen über 300,00 Euro stellen wir selbstverständlich eine
Zuwendungsbestätigung ( Spendenquittung ) aus.